Die Satzung unserer Bruderschaft...

Zweck und Aufgaben der Bruderschaft (Auszug aus der Satzung):

  1. Die Bruderschaft ist politisch neutral. Sie vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz.
  2. Zweck und Aufgaben der Bruderschaft sind nach den Richtlinien des "Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V." getreu dem Wahlspruch "Für Glaube, Sitte und Heimat"
    • die religiöse Lebensbetätigung,
    • die Pflege christlicher Nächstenliebe durch Vertiefung des Bruderschaftsgedankens,
    • die Förderungchristlicher Sitte wie Kultur sowie Wahrung heimischer Sitten und Bräuche wie Schießsport, Fahnenschwenken und Theaterspielen.
  3. Die Bruderschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Organe der Bruderschaft arbeiten ehrenamtlich.
  4. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  5. Mittel der Bruderschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwednungen aus Mitteln der Bruderschaft.
  6. Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich. darüber hinaus darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Bruderschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden. Regelungenfür besonderen Aufwand der Vereinsmitglieder bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
  7. Die Bruderschaft hat seine Anerkennung als gemeinnützige Organisation zu beantragen.
  8. Pflege und Unterhaltung der im Jahre 1981 eingeweihten Marienkapelle, die in Eigenleistung der Mitglieder erstellt wurde

 

Satzung der Bruderschaft
58004_Gesellschaftsvertrag - Satzung v.
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Terminvorschau 2024
Terminvorschau 2024.pdf
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Einladung 2-2024 Bruderschaftstag
Einladung 2-2024 Bruderschaftstag, Termi
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